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Kleiner Grenzverkehr an den Landaußengrenzen der Mitgliedstaaten (Rede im Plenum)


Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

Herr Präsident, verehrte Kollegen! Durch die Öffnung der Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften und durch die vier Freiheiten der Europäischen Union haben wir in Europa eine der freiesten Gesellschaften der Welt geschaffen. Aber Freiheit ist nichts ohne Sicherheit. Deswegen ist die Sicherheit der neuen Außengrenzen, die hier entstehen, von ganz besonderer Bedeutung: die Grenzen im Osten, die Grenzen auf dem Balkan, aber auch die Mittelmeergrenze, die ihre ganz besonderen schweren Probleme mit sich bringt. Diese Grenzen müssen so sicher sein wie möglich, und dafür müssen auch die modernsten Technologien eingesetzt werden. Auf der anderen Seite müssen sie so flexibel sein wie möglich, um Handel und Menschen in der Grenzregion nicht unnötig zu behindern.

Dafür sind zwei Dinge notwendig: Einmal brauchen wir eine integrierte Verwaltung der Grenze, eine integrierte Verwaltung zwischen Zoll und Grenzpolizei, was leider nicht immer eine Selbstverständlichkeit ist, aber auch eine integrierte Verwaltung gemeinsam mit den Nachbarländern. Denn wirklich sicher und flexibel ist eine Grenze nur dann, wenn beide Seiten möglichst eng zusammenwirken, und es ist sicherlich auch eine der Aufgaben unserer neuen Nachbarschaftspolitik, diesen Teil der beiderseitigen Sicherheit gemeinsam in die Hand zu nehmen.

Zweitens gehört hierzu, dass wir einen Grenzgängerausweis schaffen – das schöne Wort „Grenzübertrittsgenehmigung“ klingt auf Deutsch außerordentlich lang und bürokratisch. Wir müssen einen Grenzgängerausweis für die Menschen einführen, die an der Grenze leben, für die Menschen, die die Grenze häufig überschreiten müssen. Nur dann, wenn wir diese beiden Dinge schaffen, werden wir erreichen, dass für die Menschen, die in diesen neuen Grenzregionen leben, keine unnötigen Nachteile entstehen.