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Abkommen EU/Schweiz: Zuständigkeit für die Prüfung von Asylanträgen - Schengen-Besitzstand (Rede im Plenum)


Herr Präsident, verehrte Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal werde ich mir erlauben, im Zusammenhang mit dem Schengener Abkommen, einige Fragen zu stellen, denn ich erinnere mich sehr gut an die Zeit, als das Schengener Abkommen verabschiedet wurde. Damals waren vorab aber einige Dinge erfolgt: Man hatte die Zölle abgeschafft, man hatte die Mehrwertsteuer an der Grenze abgeschafft, man hatte die Erhebung von Veterinärkontrollen an den Grenzen abgeschafft, man hatte die Erhebung von Statistiken an den Grenzen abgeschafft, man hatte die Kontrolle von Markenprodukten an der Grenze abgeschafft. Auch Exportbeihilfen und Importabschöpfungen wurden damals abgeschafft, so dass die Grenze wirklich offen war. Der letzte Schritt war dann die Personenkontrolle, die im Schengener Abkommen geregelt wurde.

In der Schweiz ist es gerade umgekehrt. All die Dinge, die ich aufgezählt habe, bleiben. Das Einzige, was wegfallen soll, sind die Personenkontrollen. Ich stelle also die Frage, ob es hier unseren Schweizer Nachbarn nicht gelungen sein sollte, aus diesem sehr trockenen Brot, wie ich es hier beschrieben habe, die einzige Rosine herauszupicken, wie ich bei diesen Verhandlungen ohnehin den Eindruck hatte. Jedenfalls haben diesen Eindruck meine Wähler am Hochrhein: Sie weisen immer wieder darauf hin, dass das, was die Schweiz als wichtig betrachtet hat, auch behandelt wurde. Aber es gibt sehr schwierige Probleme – z. B. der Fluglärm vom Flughafen Zürich –, die nicht geregelt wurden, obwohl sie bilateral sind und sowohl die Schweiz als auch Deutschland betreffen.

Die zweite Frage, die ebenso wichtig ist, betrifft die Landwirte an dieser Grenze. Die deutschen Landwirte haben sehr große Schwierigkeiten, einmal weil die schweizerischen Beihilfen sehr viel höher sind, so dass von den Schweizern höhere Pachten bezahlt werden können, und dazu sollen sie jetzt auch noch die Beihilfen der Europäischen Union bekommen. Das kann kein Mensch verstehen! Hier sind die Verhandlungen an irgendeiner Stelle nicht so geführt wurden, dass diese Interessen angemessen berücksichtigt worden wären.

Was die Rechtsgrundlage betrifft, so sind wir hier unterschiedlicher Auffassung. Wir meinen, dass diese Gemischten Ausschüsse tatsächlich institutionellen Charakter haben. Das hat auch unser Rechtsausschuss bestätigt. Unter diesen Bedingungen glaube ich nicht, dass das Europäische Parlament eine definitive Stellungnahme abgeben kann. Wir müssen also weiter darüber beraten. Eine Ratifizierung dieses Vertrages von Seiten der Europäischen Union ist daher derzeit aus meiner Sicht nicht möglich.