Auf dem Weg zu einem gemeinsamen europäischen Markt für Sicherheits- und Verteidigungsgüter: Europäisches Parlament berät Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge
Höhere Effizienz, niedrigere Preise, eine stärkere Stellung im Welthandel: Während die Vorteile des gemeinsamen europäischen Marktes weithin bekannt sind, bleibt oft unbeachtet, dass es Bereiche gibt, in denen der gemeinsame Markt erst noch geschaffen werden muss. So hat eine Ausnahmeregel im EG-Vertrag dazu geführt, dass der Bereich der Sicherheits- und Verteidigungsgüter bis heute aus weitgehend abgeschotteten, kleinen nationalen Märkten besteht.
Das Europäische Parlament hat wiederholt kritisiert, dass dies zu teuren Parallelentwicklungen sowie unnötig hohen Stückkosten und damit zu einer Verschwendung öffentlicher Gelder führt. Wiederholt hat das Parlament daher die Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Sicherheits- und Verteidigungsgüter gefordert. Die von der Europäischen Kommission im Dezember 2007 vorgeschlagene Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge in dem Bereich ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Nach intensiven Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament wird das Europäische Parlament in seiner Plenarsitzung in Straßburg diese Woche über die Richtlinie abstimmen.
Karl von Wogau (CDU/EVP), Vorsitzender des Unterausschusses für Sicherheit und Verteidigung im Europäischen Parlament und Verfasser der Stellungnahme zu dieser Richtlinie, sagte im Europäischen Parlament:
"Im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik hat es mittlerweile 22 gemeinsame Einsätze gegeben. Davon hatten sechs einen militärischen und 16 einen zivilen Charakter. Es geht nun auch darum, das an diesen Einsätzen beteiligte Personal mit einheitlicher oder zumindest kompatibler Ausrüstung auszustatten. Die Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Sicherheits- und Verteidigungsgüter wird dies erleichtern."
Karl von Wogau unterstrich die Rolle des Europäischen Parlamentes als treibender Kraft in diesem Prozess: Die nun beschlossene Richtlinie wäre nicht möglich gewesen, wenn das Parlament nicht in seiner Resolution vom 17. November 2005 dazu den Anstoß gegeben hätte.
"Der Umstand, dass die Europäische Union in der Lage ist, sich in heiklen Gebieten wie der Beschaffung von Sicherheits- und Verteidigungsgütern auf ein gemeinsames Vorgehen zu verständigen, zeigt auch, dass Europa nach wie vor handlungsfähig ist", so von Wogau.