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Wegfall der Personenkontrollen zur Schweiz- Eidgenossen zäumen das Pferd von hinten auf


Der Beitritt der Schweiz zum Schengener Abkommen begrüßte der südbadische CDU-Europaabgeordnete Karl von Wogau (CDU/EVP). Zugleich machte er aber darauf aufmerksam, dass die Zollkontrollen nach wie vor bestehen blieben. „Die Kontrolldichte an der Grenze zur Schweiz wird in der Praxis nicht abnehmen, weil die Schweizer das Pferd von hinten aufgezäumt haben“, fürchtet von Wogau.

Der Abschaffung der Grenzkontrollen zwischen den Mitgliedsländern der damaligen Europäischen Gemeinschaft gingen beispielsweise gemeinsame Regeln für Veterinärkontrollen, die Verlagerung von Zollkontrollen in die Binnenzollämter, Regelungen bei der Mehrwertsteuer und der Einfuhr von landwirtschaftlichen Produkten voraus. Die Abschaffung der Personenkontrollen war der letzte Schritt auf diesem Weg.

Ganz anders gehen die Schweizer vor, sie schaffen erst die Grenzkontrollen für Personen ab, die Kontrollen für die Waren bleiben aber nach wie vor bestehen. „Die wirklichen Vorteile dieser Vorgehensweise der Eidgenossen erschließen sich mir noch nicht. Jede Zollkontrolle, diese bleiben ja weiterhin bestehen, beginnt mit einer Personenkontrolle. Ob deshalb durch den Beitritt der Schweiz zum Schengener Abkommen in der Praxis wirklich ein Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger entstehen wird, muss sich deshalb erst noch erweisen,“ so von Wogau

Das Schengener Abkommen wurde am 15. Juni 1985 von fünf Mitgliedsländern der damaligen Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet. Es beinhaltet das gemeinsame Vorgehen bei den Kontrollen an den Außengrenzen, den gemeinsamen Fahndungsverbund (Schengener Informationssystem), gemeinsame Kontrollen an Flughäfen und die Regelung für die Erteilung von Visa im Schengenraum. Die Zusammenarbeit in diesen Bereichen, sind die Ausgleichsmaßnahmen für den Wegfall der Grenzkontrollen zwischen den Mitgliedsländern.