Europäische Union stuft Meisterbrief endlich angemessen ein.
Nach langen Jahren der Diskussion ist der deutsche Meisterbrief endlich angemessen bei der Anerkennung der Ausbildungsnachweise in Europa eingestuft“, so der CDU-Europaabgeordnete Karl von Wogau. Durch eine Änderung der Richtlinie über die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen wurde der Meisterbrief aufgewertet und wird nun einem Diplom mit kurzer Ausbildungsdauer gleichgestellt.
Die Europäische Union hat die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen geändert und damit alle deutschen Meisterberufe um eine Stufe aufgewertet. Damit erkennt die Gemeinschaft nach langen Verhandlungen endlich die hohe Qualifikation unserer Meisterberufe an.
Die Berufsqualifikationen werden in fünf Klassen eingeteilt. In der ersten Stufe wird lediglich ein Befähigungsnachweis verlangt, für die fünfte Stufe ist ein Hochschuldiplom erforderlich. Bislang war der Meisterbrief in der zweiten Stufe eingeordnet, die lediglich das Prüfungszeugnis einer Berufsausbildung beziehungsweise der Abschluss der Sekundarstufe vorschreibt. Die dritte Stufe sieht das Diplom einer weiterführenden Ausbildung von mindestens einem Jahr vor. In dieser Stufe wird der Meisterbrief nach der neuen Regelung eingeordnet.