Karl von Wogau: Verwendung von Steuergeldern im Bereich der Verteidigung muss effektiver werden
Die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union geben zusammen etwa 170 Milliarden Euro für Verteidigung aus. Davon werden mehr als 80 Milliarden Euro für Beschaffung allgemein und 30 Milliarden Euro speziell für den Kauf neuer Militärausrüstung aufgewendet.
Bei den meisten Aufträgen im Verteidigungsbereich machen die Mitgliedsstaaten von der Ausnahmeregelung des Artikels 296 EG-Vertrag Gebrauch und schreiben die Aufträge nicht nach den europäischen Vorschriften aus, sondern vergeben die Aufträge auf der Grundlage einzelstaatlicher Vergabevorschriften. Das Ergebnis ist, dass es keinen europäischen Markt für Rüstungsgüter gibt, die Verwendung öffentlicher Gelder im Verteidigungsbereich durch Mehrkosten, Mehrfachbeschaffungen und Ineffizienz gekennzeichnet ist und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Rüstungsindustrie unter der öffentlichen Vergabepraxis leidet.
Mit diesem Problem befasste sich das Europäische Parlament bei seiner Plenarsitzung in Straßburg. Karl von Wogau (CDU/ EVP), Vorsitzender des Unterausschusses für Sicherheit und Verteidigung im Europäischen Parlament, wies in der Debatte auf die negativen Folgen des Nicht-Europas im Bereich der Verteidigung hin:
"Dies alles ist mit dafür verantwortlich, dass die Mitgliedsländer der Europäischen Union in den 90er Jahren nicht in der Lage waren, ohne Hilfe der Amerikaner Frieden und Stabilität auf dem Balkan wiederherzustellen, obwohl diese Mitgliedsländer insgesamt über 2 Millionen Soldaten, 10.000 Hauptkampfpanzer, und 3.000 Kampfflugzeuge verfügen und 170 Milliarden für Verteidigung ausgeben.
Die Mitgliedstaaten machen von der Ausnahmevorschrift des Art. 296 EG-Vertrag aus zwei Gründen sehr häufig Gebrauch:
Erstens sind der Anwendungsbereich und die Anwendungsvoraussetzungen des Artikels 296 nicht klar definiert. Die Auslegungsmitteilung der Kommission geht auf dieses Problem ein.
Zweitens werden die aktuellen europäischen Vergabevorschriften für viele Rüstungsverträge als unzweckmäßig angesehen, da sie sehr kompliziert sind und einige Besonderheiten solcher Verträge nicht berücksichtigen.
Viele Mitgliedstaaten vermeiden daher selbst dann, wenn die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Artikels 296 EGV nicht vorliegen, bei der Beschaffung von Rüstungsgütern die Anwendung der europäischen Vorschriften.
Wir begrüßen die Pläne der Kommission, die Ausschreibung für Rüstungsgüter, durch eine neue Richtlinie zu regeln.
Als Abgeordnete hören wir häufig Kritik an den Ausschreibungsregeln der Union, die im kommunalen Bereich gelten. Diese werden von vielen als schwerfällig und bürokratisch angesehen, darum werden wir den Vorschlag der Kommission genau darauf prüfen, ob er dieses vermeidet und den Besonderheiten des Verteidigungsbereiches Rechnung trägt.
Wir Europäer werden häufig deswegen kritisiert, weil wir zu wenig Geld für Verteidigung ausgeben. Das ist sicher richtig. Zunächst müssen wir aber dafür sorgen, dass die von uns ausgegebenen Gelder vernünftig ausgegeben werden. Wenn wir das tun, haben wir die Chance, für dasselbe Geld mehr Sicherheit gewährleisten zu können."